Feuerbestattung

Feuerbestattungen
Feuerbestattungen

Die Feuerbestattung wird auch Kremation oder Einäscherung genannt.

Diese Form der Bestattung war in Mitteleuropa bereits in der Bronzezeit gebräuchlich. Im Gegensatz zu damals wird bei der heutigen Feuerbestattung der Verstorbene zunächst in einen Sarg gebettet und anschließend in einem Krematorium eingeäschert.

Die Feuerbestattung ist möglicherweise älter als die Erdbestattung. Gelehrte sind sich heutzutage einig, dass die ersten Feuerbestattungen ungefähr 3000 vor Christus stattgefunden haben. Anfang der Bronzezeit circa 2500-1000 vor Christus dehnte sich die Kremation nach der Britischen Insel und das heutige Spanien und Portugal aus. Die ersten Krematorien wurden 1876 auf dem Camposanto in Mailand und 1878 in Gotha errichtet, 1891 folgte eine weitere in Heidelberg. Erst seit dem 19. Jahrhundert hat sich die Feuerbestattung zunehmend verbreitet und ist heutzutage der Erdbestattung gleichgestellt.

Oftmals stellt sich den Angehörigen die Frage, warum ein Sarg zur Einäscherung notwendig ist. Der Grund für die in Deutschland geltende Regel, die die Einsargung vor der Einäscherung vorsieht, liegt in den Aspekten der Pietät. Da der menschliche Körper zu über 70 Prozent aus Wasser besteht, benötigt man für die Verbrennung zusätzliches Brennmaterial, welches hilft, den Energieaufwand für die Kremation gering zu halten. Die Einäscherung selbst dauert, abhängig vom Körpergewicht, etwa 90 Minuten und erfolgt bei einer Temperatur von anfänglich 900 Grad Celsius, welche schließlich auf 1.200 Grad Celsius gesteigert wird.

Die Identität des Verstorbenen wird bei der Einäscherung gewahrt, indem dem Sarg eine mit einer Nummer versehene Schamottmarke beigelegt wird, die nach der Kremation mit der zurückbleibende Asche zur weiteren Bestattung in eine Aschekapsel gefüllt und häufig in einer Schmuckurne beigesetzt wird.

In Deutschland besteht nicht nur bei einer Erdbestattung, sondern auch bei einer Feuerbestattung eine Beisetzungspflicht, sei es in einem klassischen Grab, auf See, in einem Bestattungswald, einer pflegefreien Gemeinschaftsgrabanlage oder auf einem namenlosen Urnenfeld.

Bevor eine Feuerbestattung durchgeführt werden kann, müssen die Angehörigen des Verstorbenen bestätigen, dass die Verbrennung der ausdrückliche Wille des Verstorbenen war. Um jegliche Zweifel zu vermeiden, empfiehlt es sich, bereits zu Lebzeiten eine Kremationsverfügung zu verfassen, die den Wunsch nach einer Feuerbestattung bestätigt.

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