Erdbestattung

Erdbestattung

Die Erdbestattung, auch Beerdigung genannt, ist neben der Feuerbestattung eine der häufigsten Bestattungsformen in Deutschland. Nach dem Tod wird der menschliche Körper in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt und der Erde übergeben. Vor der Beisetzung findet oft eine Trauerfeier in einer Kirche, in der Friedhofskapelle oder direkt am Grab statt. Anonyme Erdbestattungen sind weniger üblich, aber auch möglich.

An Ihrem Wohnort haben Sie grundsätzlich das Anrecht, ein Grab auf dem Friedhof Ihrer Gemeinde zu erwerben. Auf den meisten Friedhöfen können Angehörige zwischen verschiedenen Grabstätten für die Erdbestattung wählen. Während in einem Reihengrab nur ein Verstorbener beigesetzt werden kann, hat man bei einem sogenannten Wahlgrab die Möglichkeit, Lage und Größe des Grabes zu wählen. Zudem können in einem mehrstelligen Grab zusätzliche Urnen beigesetzt werden. Darüber hinaus bieten einige Friedhöfe bei einer Erdbestattung auch eine Gruft an, eine gemauerte Grabstätte. In den Friedhofsordnungen der Kommunen und kirchlichen Friedhofsträgern sind die möglichen Grabformen ebenso wie die Ruhefristen festgelegt. Bei den Friedhofsgebühren muss von Ort zu Ort unterschieden werden, zu unterschiedlich sind die Ruhefristen, die angebotenen Grabarten und die Modalitäten bei einer Verlängerung der Grabnutzungsrechte.

In Deutschland ist die Erdbestattung durch zahlreiche Gesetze geregelt. So besteht zum Beispiel der so genannte Friedhofszwang, das heißt, dass jede Erdbestattung auf einem Friedhof erfolgen muss. Außerdem ist die Verwendung eines Sarges vorgeschrieben. Lokal abweichend sind dagegen die Mindestruhezeiten geregelt. Je nach Bodenbeschaffenheit wird eine bestimmte Ruhezeit festgelegt, in der das Grab nicht wiederbelegt werden darf. Grund hierfür ist die Sicherstellung des vollständigen Verwesungsprozesses des Verstorbenen.

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