Tag und Nacht dienstbereit * Popengasse 2 * D - 84503 Altötting
Tel.: +49 (0)8671 926858 * Fax.: +49(0)8671 926774 * eMail: info@bestattungen-haberstock.de

Was tun im Trauerfall?

Beim Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort einen Arzt, wenn möglich den Hausarzt.
Für die Ausstellung der Todesbescheinigung benötigt der Arzt den Personalausweis des Verstorbenen.

Treten Sie danach sofort mit uns in Verbindung. Unser Telefon ist Tag und Nacht besetzt.
Wir sind auch an Sonn- und Feiertagen dienstbereit.

0 86 71 / 92 68 58

In Krankenhäusern oder Pflegeheimen wird die Ausstellung der Todesbescheinigung vom Personal veranlasst.
Benachrichtigen Sie uns in jedem Fall sofort. Wir erledigen für Sie alle notwendigen Formalitäten.

Beachten Sie bitte:

Wir benötigen vom Verstorbenen Personalausweis oder Reisepass und die standesamtliche Geburtsurkunde bei Ledigen.
Bei Verheirateten ist die Heiratsurkunde (Stammbuch) und die Geburtsurkunde beider Eheleute erforderlich, zusätzlich sind bei Geschiedenen das rechtskräftige Scheidungsurteil und bei Verwitweten die Sterbeurkunde des Ehegatten bereitzuhalten.
Wenn vorhanden benötigen wir außerdem auch die Krankenkassenkarte, Versicherungspolicen von Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Mitgliedsnachweise / Beitragsquittungen von Verbänden / Vereinen, die Sterbegelder oder -hilfen gewähren und die Graburkunde bzw. Grabnummer, wenn bereits ein Grab vorhanden ist.



Liste der Formalitäten und sonstiger Maßnahmen, die bei einem Sterbefall zu erledigen sind:

Die so - gekennzeichneten Formalitäten sollten grundsätzlich dem Bestattungsunternehmen übertragen werden.

+ den Arzt benachrichtigen, wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist
- Besorgung der Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- Überführung des/der Verstorbenen veranlassen
- die Sterbeurkunden beim Standesamt des Sterbeortes ausstellen lassen
- Beratung beim Erwerb eines Wahl- oder Reihengrabes (bei Erd- oder Feuerbestattung)
- Terminfestlegung mit Friedhofsverwaltung (Stadt oder Kirche) für die Trauerfeier / Beerdigung
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier bestellen
- Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle bestellen
- Sarggebinde bestellen
- Bestellung von Kränzen, Gestecken und Handsträußen
- Trauerbriefe und Danksagungen bestellen
+ Adressen für Anschriften Trauerbriefe zusammenstellen
- Zeitungsanzeigen (Familienanzeige, Nachruf) bestellen
- den Pfarrer oder weltlichen Redner informieren
- evtl. Imbiss (Trauerkaffee, Trauermahl) nach Beerdigung/Trauerfeier in einem Café, Restaurant oder einer Gaststätte bestellen
- Abmeldung bei der zuständigen Krankenkasse und ggf. mit berufsständischen Organisationen
- Abrechnungen mit den Lebensversicherungen bzw. Sterbekassen
- Überbrückungsgeld (dreimonatige Rentenfortzahlung) bei der Rentenversicherungsstelle beantragen
- Abmelden der Rente bei der zuständigen Rentenberechnungsstelle (einheitlich beim Postrentendienst Leipzig)
- Meldung der Verstorbenenanschrift zur "Robinson-Liste" zwecks Untersagung unaufgeforderter Werbesendungen
+ Trauerkleidung kaufen
+ Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
+ Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
+ Wohnung kündigen
+ Telefon und Zeitungen abbestellen
+ Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
+ Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
+ Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
+ Abbestellung von Dienstleistungen (z.B. Lebensmittel, Zeitschriften, ...)
+ Versorgung der Haustiere
+ Versorgung der Blumen und Pflanzen
+ Regelung Haus-/Wohnungsschlüssel
+ Umbestellung der Post
+ Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
+ Fälligkeit von Terminzahlungen
+ Regulierung der Heizungsanlage
+ Abstellen von Gas und Wasser
+ Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
+ Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
+ Benachrichtigung der Kunden
+ Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
+ Einschaltung eines Steuerberaters
+ Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst

Die obige Aufzählung kann selbstverständlich nicht vollständig sein. Wir helfen Ihnen gerne bei allen auftretenden Fragen.