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Bestattungsarten

Erdbestattung

Falls noch kein Grab vorhanden sein sollte, kann dieses an dem Ort an dem der Verstorbene oder ein Familienangehöriger seinen ständigen Wohnsitz hatte/hat erworben werden.
Die Ruhefrist (in der Regel 10-20 Jahre) muss überprüft werden und sofern der Verstorbene nicht selbst Besitzer der Grabstätte war, muss das Einverständnis des Grabinhabers vorliegen.

Bestattungen Haberstock - Erdbestattung
Bestattungen Haberstock - Feuerbestattung

Feuerbestattung

Der Sarg mit dem Leichnam wird in einem Krematorium eingeäschert. Eine Trauerfeier mit Sarg vor der Verbrennung ist ebenso möglich wie eine Beisetzung mit Urne danach.
Beachten Sie bitte, dass für die Feuerbestattung eine besondere Willenserklärung des Verstorbenen nötig ist. Diese sollte bereits zu Lebzeiten vorliegen, oder muss von den Angehörigen glaubhaft bekundet werden.

Seebestattung

Nach der vorausgehenden Feuerbestattung wird die Urne auf einem speziellen Schiff dem Meer übergeben. Die Bestattung findet außerhalb der 3-Meilen-Zone, meist in der Nord- oder Ostsee statt. Ca. 10 Prozent entscheiden sich für "fremde" Meere wie Mittelmeer, Indischer Ozean oder Pazifik. Der genaue Ort der Bestattung wird auf einer Seekarte festgehalten, diese Karte wird den Angehörigen zusammen mit einem Auszug des Schiffslogbuches übergeben. Auch hier ist eine besondere Willenserklärung notwendig.

Bestattungen Haberstock - Seebestattung

Wir informieren sie gerne über besondere Bestattungsarten wie:

  • anonyme Bestattungen
  • Almwiesenbestattung
  • Baumbestattung, Felsbestattung
  • Flug- oder Luftbestattung